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Intensivkurs gestartet
18/05/2012
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Intensivkurs 18.05. - 25.05.12 "in einer Woche zum Motorradführerschein" gestartet. Alle  [ ... ]


Schnupperkurs
12/05/2012
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Schnupperkurs Motorrad SA 12.05.12. Fotos vom "fahren ohne Führerschein" findet Ihr hie [ ... ]


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Fr 18. Mai. 2012 - 10:42 Uhr
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Ausnahmeantrag § § §

Führerscheinantrag Erweiterung Kl. A

Wer nicht aus dem Kreis Coesfeld kommt und am Bikers School Lehrgang "In einer Woche zum Motorradführerschein" teilnehmen möchte, kann dieses problemlos tun.

Für das Ablegen der praktischen Prüfung ist jedoch zusätzlich zum Führerscheinantrag ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Bestimmung des Prüfortes für die praktische Fahrerlaubnisprüfung nach § 17 Abs. 3 (FeV) erforderlich, wenn man nicht aus dem Kreis Coesfeld kommt!

In 90 % der Fälle wird eine Ausnahme problemlos genehmigt, wenn man bei der Antragstellung deutlich darauf hinweist, dass man eine Führerscheinerweiterung macht und kein Fahranfänger ist (siehe auch Tipps zur Antragstellung weiter unten). Faustregel: je kleiner meine Stadt ist - je weniger Probleme habe ich, je grösser meine Stadt ist - je schwieriger ist es, eine Ausnahme zu bekommen. Berlin macht z. B. keine Probleme, das Land Brandenburg und
Nordrhein-Westfalen machen auch keine Probleme. In Hamburg oder München ist es schon viel schwieriger eine Ausnahme zu bekommen (sprechen Sie uns an - auch hier gibt es Lösungswege). Leider ist das Ganze nur eine Kann-Bestimmung und man hat kein Anrecht auf eine Ausnahme. Für die Erteilung einer Ausnahme können Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST) § 2 Abs. 1 Nr. 1 Gebühren-Nr. 213 anfallen (in NRW nicht). Meistens wird der Antrag ohne zusätzliche Gebühren erledigt. Es ist ratsam, bei der Antragstellung nach eventuellen Zusatzkosten zu fragen (siehe auch Tipps zur Antragstellung weiter unten).

§ 17 Abs. 3 (FeV): Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahegelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.

Beispiele, wo eine Ausnahme von der Behörde gewährt werden muss, sind folgende:

Arbeitsstelle oder Studium: Der Antragsteller arbeitet oder studiert im Umfeld von Dülmen. Eine Tätigkeit im Aussendienst mit Schwerpunkt Münsterland und Ruhrgebiet würde eine Ausnahme rechtfertigen. Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ist ggf. vorzulegen.

Schulische oder berufliche Ausnahme: Der Antragsteller besucht eine Schule oder macht seine Berufsausbildung im Kreis Coesfeld und hält sich wochentags überwiegend hier auf. Eine Bescheinigung ist ggf. vorzulegen.

Tipps zur Antragstellung:

- Informieren Sie sich vorab im Internet über die Öffnungszeiten Ihrer Behörde (Homepage Landkreis).
- Versuchen Sie immer persönlich und schriftlich den Antrag direkt bei der Führerscheinstelle zu stellen.
-
Telefonische Nachfragen werden leider oft ohne Aussicht auf Erfolg abgewimmelt (inkompetente Hotline)!
- Alle Unterlagen wie Passfoto, Sehtest, Personalausweis und alten Führerschein dabei haben.
- Vergessen Sie nicht unsere Anlagen zum Führerscheinantrag (Download)!
- Führerscheinantrag mit Stempel der Fahrschule (Download). Kann je nach Gemeinde abweichen!
- Führerscheinantrag Kreis COE als PDF bzw. DOC Datei (Download)
- Ggf. einen Führerscheinantrag auf der Webseite Ihres Landkreises runterladen (nicht immer verfügbar).
- Fragen Sie ggf. nach ob zusätzliche Gebühren für den Ausnahmeantrag erhoben werden (in NRW nicht).
- In einigen Bundesländern wird auch ein aktueller LSM-Kurs verlangt (in NRW nicht).
- Seien Sie höflich aber bestimmt bezüglich der Anfrage nach einer Ausnahme.
- Ggf. sprechen Sie mit dem Leiter der Führerscheinstelle und schildern Ihre Situation.
- Weisen Sie darauf hin, dass Sie eine Führerscheinerweiterung machen und kein Fahranfänger sind!
- Fordern Sie ggf. Musterschreiben per Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. von uns an (bitte Ihr Bundesland angeben).
- Mit Ihrem Autoführerschein dürfen Sie auch Fahrzeuge der Klasse M fahren (Zweiraderfahrung möglich).

Wird der Antrag genehmigt, steht einer Ausbildung und Prüfung bei uns nichts mehr im Wege. Bekommen Sie keine Ausnahmegenehmigung, kann leider keine Prüfung bei uns abgelegt werden. Eine Ausbildung ist bei uns jedoch möglich. Unsere Ausbildungsbescheinigungen sind deutschlandweit gültig. Eine Fahrschule bei Ihnen vor Ort kann Sie dann zur Prüfung vorstellen.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne eine Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. senden oder uns unter Tel.: 02594-7928058 anrufen.